RichtervorbehaltDie Untote der deutschen Bundesrepublik – die Vorratsdatenspeicherung (oder besser anlasslose Vollüberwachung) soll – wir atmen auf – mit einem Richtervorbehalt beschränkt werden. Da der Richtervorbehalt, der sich schon bei der Telefonüberwachung als Pro-Forma-Hürde erwiesen hat, die Justiz lahmzulegen droht soll aber ein Zugriff auf die Bestandsdaten mit einer Zusatzvereinbarung die Gerichte entlasten.